Veranstaltungen
Auf dieser Seite informieren wir über unsere Mitgliederversammlungen, Treffen und weitere Veranstaltungen des Vereines.
Hier geben wir die aktuellen Termine unseres Vereines bekannt!

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Unter dem Motto
Rückblick Informationstreffen
zum Thema Kirchenkreisverwaltungsgesetz (KKVwG)
"Gemeinde im Aufwind" am 19.09.2015 in Kropp
Was wird aus dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz?
Wir fordern: Moratorium!
Liebe Freunde der evangelischen Ortsgemeinde!
Am 19. September, hatten wir ein schönes, wichtiges Info-Treffen in Kropp bei Schleswig. Fast 20 Freunde und Interessenten waren gekommen und genossen die Gastfreundschaft der örtlichen Kirchengemeinde. Nicht nur der Kirchenkreis Schleswig-Flensburg war vertreten. Wir hörten aufschlussreiche und bewegende Berichte auch aus Henstedt-Ulzburg, Hamburg-Lurup, Hamburg-Volkstorf und Ahrensburg.
Ein besonderer Schwerpunkt war dann der Stand der Entwicklung bei der von der Kirchenleitung geplanten Neufassung des Kirchenkreis-Verwaltungsgesetzes. Wir hörten dazu einen eingehenden Bericht von Pastor Hergen Köhnke, der als Abgeordneter unseres Vereins an bisher drei Beratungen des von der Kirchenleitung eingesetzten Arbeitskreises teilgenommen hat. Bis zum Frühjahr 2016 soll dieser Arbeitskreis einen Gesetzgebungsvorschlag erarbeiten; im Herbst 2016 soll dann die Landessynode das neue, für die gesamte Nordkirche geltende Kirchenkreisverwaltungsgesetz beschließen.
Im Juni dieses Jahres hat dieser Arbeitskreis der Kirchenleitung nun folgendes beschlossen:
- Am 7. November 2015 soll eine zentrale „Fachtagung“ zu diesem Thema stattfinden; aus jedem Kirchenkreis sollen daran aber jeweils (nur) vier (!) Delegierte teilnehmen; danach soll der Arbeitskreis die Sache abschließend beraten.
- Alle Kirchenkreise werden darum gebeten, noch vor dieser entscheidenden „Fachtagung“ am 7. November „den Kirchengemeinden die Gelegenheit zur Meinungsbildung zu geben, damit diese Äußerungen anschließend in den Beratungsprozeß des Arbeitskreises und der Kirchenleitung einfließen können“; so Propst Dr. Gorski in einem Schreiben vom 6. Juli an die Gemeinden seines Kirchenkreises.
Eine solche offizielle, konkrete „Gelegenheit zur Meinungsbildung“ scheint bisher aber nur in zwei Kirchenkreisen geplant zu sein, - ein (einziges!) Konsultationstreffen in Hamburg-Ost (am 12. Oktober) und (nur!) eines in Hamburg-West (am 14. Oktober). Die Gesprächsbereitschaft dieser beiden Kirchenkreise verdient unsere Anerkennung. Aber: Wo bleiben die anderen 11 Kirchenkreise?!
Wir als GEMEINDE IM AUFWIND finden das nicht in Ordnung. Ein wirklich breiter und ernsthafter Beteiligungsprozeß kann auf diese Weise nicht mehr stattfinden. Durch das von oben her verordnete Schnellverfahren (endgültige Beschlussfassung der Landessynode im Herbst 2016 und Schluß der Debatte an der Basis am 7. November 2015!) ist ein hoher Zeitdruck erzeugt worden. Ruhige und besonnene Beratungen unter Einbeziehung der Betroffenen an der Basis der Gemeinden sind so nicht mehr möglich. Wir befürchten, daß die in Artikel 5 und 20 der Nordkirchen-Verfassung verbürgten Rechte und Interessen der Ortsgemeinden - die Selbstverwaltung und eigenständige Ordnung ihrer Angelegenheiten - durch diese Art des Vorgehens von vornherein beeinträchtigt werden.
Inzwischen ist ein weiterer Faktor von hohem Gewicht bekannt geworden: Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für das Handeln der Kirchen werden sich möglicherweise schon bald grundlegend ändern. Rund um das Bundesfinanzministerium wird darum gerungen, ob - ausgehend von geltendem EU-Recht und von Bestrebungen vieler Steueranwälte - in Zukunft auch die Dienstleistungen unserer kirchlichen Verwaltungsorgane mit der allgemein üblichen Umsatzsteuer belastet werden - oder nicht. Egal nun, zu welcher Entscheidung es in dieser Frage kommen wird, - jede kirchliche Gesetzgebung wird abhängig sein von den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die der staatliche Gesetzgeber - so oder so - schaffen wird.
In dieser Lage halten wir es für unverantwortbar, das zukünftige Kirchenkreisverwaltungsgesetz schon im Herbst 2016 zu beschließen. Wir fordern daher ein Moratorium, also eine deutliche Denkpause bzw. Verlangsamung des derzeit laufenden Gesetzgebungsprozesses. Wir bitten daher unsere Kirchenleitung und die Landessynode, das neue Gesetz erst dann zu verabschieden, wenn
1. die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind und
2. die Ortsgemeinden bzw. Kirchengemeinderäte genügend Zeit hatten, um sich in ausreichender und ernsthafter Weise am Beratungsprozeß zu beteiligen.
Mit herzlichem Gruß und Segenswunsch an Sie alle.
Im Auftrag des Vorstandes von GEMEINDE IM AUFWIND:
Dr. Christian Ottemann

Rückblick
Mitgliederversammlung
am 30. Mai 2015
in Schleswig
Neben einer kurzen, offiziellen Tagesordnung gab es auf der Versammlung wie immer viel Zeit und Raum für Gespräche und Diskussionen über die Bedrohungen und Herausforderungen unserer Ortsgemeinden.
Ein ausführliches Protokoll werden wir in Kürze zum Download zur Verfügung stellen.

Rückblick
Informationstreffen
"Gemeinde im Aufwind"
in Husum
Etwa 30 Mitglieder und Interessierte waren am Samstag den 25. April 2015 der Einladung unseres Vereines in die Versöhnungskirchengemeinde nach Husum gefolgt. Ziel war das gegenseitige Kennenlernen sowie die Information und der Austausch über die anstehenden Probleme und Herausforderungen unserer Ortsgemeinden.
Hauptsächlich ging es bei den Gesprächen um die gravierenden Einschnitte in die Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Kirchengemeinden. Dieses wurde insbesondere durch die Informationsbeiträge deutlich.
So veranschaulichte Pastorin Sabine Jeute eindrücklich, warum die Regionalisierung kein Allheilmittel gegen die Bedrohungen der Ortsgemeinden darstellt sondern vielmehr einen Rückzug der Kirche insbesondere aus den ländlichen Räumen bedeutet. In diesem Zusammenhang verwies sie auf die Erklärung zur Regionalisierung, welche der Verein "Gemeinde im Aufwind" verfasst hat.
Weiter wurde von Arndt Schultz, der als Freier Berater für Kirchengemeinden tätig ist, ein Bericht über die ungleiche Verteilung der Finanzströme in den einzelnen Kirchenkreisen gegeben. Anhand eines exemplarischen Beispiels konnte die direkte finanzielle Bedrohung der Kirchengemeinden deutlich gemacht werden.
Pastor Dr. Christian Ottemann berichtete schließlich vom "offenen Brief" an die Kirchenleitung, der nunmehr von 128 Kirchengemeinden in der Nordkirche unterstützt wird. Durch diesen Brief wird die Kirchenleitung aufgefordert, den im Kirchenkreisverwaltungsgesetz (KKVwG) beschriebenen Abnahmezwang zu überdenken. Dieser besagt, dass die Kirchengemeinden verpflichtet sind die Leistungen der jeweiligen Kirchenkreisverwaltung abzunehmen, welches nach einhelliger Meinung der Anwesenden einen der größten Einschnitte in die von der Verfassung garantierte Selbstbestimmung der Ortsgemeinde darstellt.
Seitens der Gäste wurden die gegebenen Informationsbeiträge durch konkrete Beispiele untermauert und sogar noch verstärkt. So wagte der ehemalige Propst des Kirchenkreises Nordfriesland, Manfred Kamper, den Vergleich der Kirche mit einem Wirtschaftsunternehmen und kam zu dem Schluss, dass ökonomische Prinzipien, wie sie zur Zeit gerne auf die Kirche angewendet werden, zur Katastrophe führen.
Ein weiterer Gast an der Nordseeküste kam von unseren Freunden aus dem Rheinland vom neu gegründeten Verein KIRCHENBUNT. Andreas Reinhold berichtete von den dortigen Problemen, welche eine erschreckende Ähnlichkeit mit denen der Gemeinden in der Nordkirche haben. Am Rande des Treffens verständigte man sich daher über eine noch breitere Zusammenarbeit zwischen den Vereinen zum Schutz der Ortsgemeinden in den verschiedenen Landeskirchen.

Rückblick:
Mitgliederversammlung
Hamburg 22.03.2014
Wir danken unseren Mitgliedern und Gastgebern aus der Versöhnungskirche in HH-Eilbek
Auf unserer ersten Mitgliederversammlung nach Gründung des Vereines ging es neben den organisatorisch wichtigen Punkten in der Hauptsache um das Profil unseres Vereines. Hierbei wurde diskutiert, welche Themen und Impulse wir gemeinsam in der nächsten Zukunft aufgreifen und anpacken sollten.
Wie so oft fiel das Stichwort Kirchenkreisverwaltungsgesetz (KKVwG), durch welches die Ortsgemeinden in ihrer Selbstbestimmung und Selbstverwaltung eingeschränkt werden und welches dem Subsidiaritätsprinzip entgegensteht.
Hier wird nun an einem Antrag zur Gesetzesänderung gearbeitet, der den im KKVwG stehenden Abnahmezwang der Kirchengemeinden von Leistungen der kirchlichen Verwaltungszentren von einer "MUSS" in eine "SOLL" Bestimmung ändert. Somit können Kirchengemeinden dann selbst entscheiden, welche Leistungen sie von der Verwaltung benötigen.

Mitgliederversammlung
Die Kirchengemeinden Halstenbek und Tymmo beschrieben eindrucksvoll, wie durch das KKVwG in das Selbstverwaltungrecht und die Selbstbestimmung der Kirchengemeinden eingegriffen wird.