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Gemeinde im Aufwind

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Gemeinde im Aufwind


Wir begrüßen Sie herzlich und wünschen einen angenehmen aber auch anregenden Aufenthalt auf unseren virtuellen Seiten.

"Gemeinde im Aufwind"

Bündnis zur Stärkung der Ortsgemeinden in der Nordkirche e.V.


Was uns verbindet ist der Wunsch und die Entschlossenheit, in der Nordkirche die Freiheit und Eigenständigkeit unserer Ortsgemeinden zu schützen und zu stärken.


Offener Brief an die Landessynodalen

 

Liebe Landessynodale!

Herzlichen Dank, dass Sie bereit sind in den nächsten Jahren unsere Nordkirche zu gestalten. Eine der großen Herausforderungen wird sein, dem bevorstehenden Mangel von Pastorinnen und Pastoren sinnvoll zu begegnen. Mit großer Besorgnis haben wir den Gesetzentwurf des Pastorenanzahlsteuerungsgesetzes zur Kenntnis genommen. Dieses Vorhaben hat sehr weitreichende Konsequenzen für die Zukunft unserer Kirche. Die Auswirkungen werden in besonderer Weise alle Kirchengemeinden und damit die kirchliche Basis vor Ort treffen und unsere Kirche nachhaltig verändern. Es wäre sinnvoll und auch notwendig gewesen, diesen Gesetzentwurf, der den Auftrag und die Kernkompetenz der Kirche betrifft und das pastorale Grundverständnis berührt, im Vorfeld besser und auf allen Ebenen, besonders an der betroffenen Basis, den Kirchengemeinden, zu diskutieren. Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, Alternativen zu einem rein mechanischen und administrativen Ansatz zu bedenken.

Folgendes macht uns Sorge:

-       Wenn dieses Gesetz so unverändert beschlossen würde, könnten die Kirchenkreise einem Zwang zur „Regionalisierung“ und zum Abbau von Ortskirchengemeinden nicht mehr entgehen.

-       Zukünftige „Regionen“ würden als Bemessungsgrundlage für die personelle und finanzielle Zuweisung entwickelt werden müssen. Dies würde die Rechte der Ortsgemeinden, die in unserer Verfassung (Artikel 20) als Selbstverwaltungs­körperschaften beschrieben sind, langfristig erheblich einschränken. Das eigenverantwortliche Recht und die Selbstverwaltungs-Pflicht der Kirchengemeinden, ihre Pfarrstellen auszuschreiben und zu besetzen, würde ausgesetzt werden.

Insofern haben wir auch rechtliche Bedenken:

Wir halten es nicht für richtig, die neue Ebene der "Region" zu konstruieren, die in unserer Verfassung nicht beschrieben wird und die von der Verfassunggebenden Synode 2012 noch eindeutig als Absage an die „4. Ebene“ abgelehnt wurde. Das vorgeschlagene Gesetz würde voraussichtlich dazu führen, dass die Kirchenkreissynoden und Pröpste zu Lasten der selbstständigen Ortskirchengemeinden erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort erlangten.

Unsere theologischen Bedenken

lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass wir in den sich durch diesen Gesetzvorschlag abzeichnenden Veränderungen die Entkoppelung von Pfarramt und Ortsgemeinde erkennen. In der Tendenz werden die Pastorin bzw. der Pastor zu Amtshandlungs­dienstleistern einer Region, zu Funktionären, denen spezielle Aufgaben zugewiesen werden, die auf Bestellung abgerufen werden. Das Bild der Hirtin bzw. des Hirten, die die Ihren kennen und die ihre Verkündigung nach Artikel 16 der Verfassung deshalb adressieren können, verschwindet. Denn da wäre keine ordinierte Person mehr, die mit den Menschen lebt,  vor Ort residiert, öffentlich erkennbar und erreichbar ist. All das würde zumindest  in den Hintergrund gedrängt. Diese Verschiebung im Amt der öffentlichen Verkündigung halten wir für gravierend.

Ganz neu sind diese Bemühungen, unsere Kirche durch ein Regionalisierungsmodell substantiell zu verändern, nicht. Nur die Vorzeichen, unter denen dies geschieht. Waren entsprechende Bemühungen in der ehemaligen  Nordelbischen Kirche vor ca. 15 Jahren mit einer sich abzeichnenden Finanzmisere begründet worden, so werden die jetzigen Anstrengungen mit dem bevorstehenden Mangel an Pastorinnen und Pastoren begründet. Der Impetus aber ist derselbe.

Wir möchten Sie herzlich darum bitten, eine breit angelegte Diskussion über diese Fragen zu ermöglichen. Auch müssen andere Ansätze, die Misere des PastorInnenmangels zu mildern, intensiv beraten werden.

Bisher ist nur über dieses Gesetzesvorhaben informiert worden und auch dieses sehr unterschiedlich. Ein Entwurfstext zu diesem Gesetz war bisher nicht allgemein verfügbar und konnte nicht von allen Kirchenmitgliedern gelesen, geprüft und diskutiert werden. Dieser Prozess muss im Hinblick auf die Tragweite dieses Gesetzesvorhabens unbedingt nachgeholt werden.

Wir haben die herzliche Bitte, diese Bedenken in Ihre Beratungen aufzunehmen.

Ihr Frank Boysen

 

 

Außerdem steht Ihnen der Brief hier als Download zur Verfügung

 


Der Vorstand unseres Vereines "Gemeinde im Aufwind" verfasste in seiner Sitzung vom 15.September 2014 in Gettorf eine Erklärung zum Thema:

"Regionalisierung in der Nordkirche"

Die Erklärung finden Sie auf der Seite Infos Beiträge Links

Außerdem steht sie Ihnen hier als Download zur Verfügung 


Wir verstehen uns als Plattform für all jene evangelischen Kirchengemeinden, die sich durch die hierarchischen Strukturen unserer Kirche, in Ihrer Selbstbestimmung und Selbstverwaltung eingeschränkt fühlen. 

Hier gelangen Sie auf die Homepage der

Kirchengemeinde Tymmo

und erfahren dort alles über den Rechtsstreit der Kirchengemeinde gegen das Kirchliche Verwaltungszentrum


Hier gelangen Sie auf die Homepage unseres Mitgliedes

Kirchengemeinde Halstenbek

 sowie zum offenen, kritischen Brief bezüglich des Selbstverwaltungsrechtes der Kirchengemeinde an die Kirchenleitung.


Freies Forum Ortsgemeinde


"Das eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen, Grund und Ursache aus der Schrift." 

 (Martin Luther) 

 


 www.nordkirche.de

Die Pressemitteilung zur Vereinsgründung steht Ihnen hier als Link zur Verfügung